Haltung & Pflege

Papageienhaltung in der Schweiz: Das schreibt das Tierschutzgesetz vor

Mindestmaße, Paarhaltungspflicht, Bewilligung: Was die Schweizer Tierschutzverordnung (TSchV) für die Papageienhaltung konkret verlangt - verständlich erklärt, mit den offiziellen Maßen.

Von pappagalli Redaktion · Aktualisiert Juni 2026

Papagei in einer geräumigen Voliere mit Naturästen

Die Schweiz hat eine der konkretesten Tierschutzgesetzgebungen Europas - und das gilt auch für Papageien. Wer einen Vogel hält, muss die Tierschutzverordnung (TSchV) kennen. Hier sind die wichtigsten Punkte, übersetzt aus dem Gesetzestext in die Praxis.

Müssen Papageien paarweise gehalten werden?

Ja. Die TSchV stuft Papageien als soziale Vögel ein, die mindestens zu zweit gehalten werden müssen. Einzelhaltung ist nicht zulässig - auch dann nicht, wenn der Vogel scheinbar „am Menschen hängt”. Ein menschlicher Bezug ersetzt keinen Artgenossen, und ein einsam gehaltener Papagei entwickelt überdurchschnittlich oft Verhaltensstörungen wie Federrupfen. Mehr dazu, wie du den passenden Partnervogel findest, liest du in unserem Ratgeber zur Partnervogel-Wahl.

Wie groß muss die Voliere mindestens sein?

Die TSchV legt Mindestmaße abhängig von der Vogelgröße fest. Wichtig: Das sind gesetzliche Untergrenzen, kein Idealzustand - mehr Platz ist immer besser.

Vogelgröße (Paar)MindestflächeMindestvolumenHöhe
Bis Agaporniden / Wellensittich0,24 m²0,12 m³nach Volumenregel
Bis Nymphensittich0,5 m²0,3 m³nach Volumenregel
Bis Graupapagei / Amazone0,7 m²0,84 m³1,2 m
Große Aras / Kakadus10 m²30 m³3 m

Zusätzlich gilt: Ein Drittel des Volumens muss frei von Strukturen bleiben, damit die Vögel tatsächlich fliegen können. Worauf du beim Kauf achten solltest, zeigen wir im Vergleich artgerechter Papageienkäfige und in unserem Volieren-Ratgeber.

Was ist in der Schweiz verboten?

  • Ständerhaltung (dauerhaftes Halten auf einem offenen Ständer ohne Voliere) ist untersagt.
  • Das Kupieren der Flügel - also das Stutzen der Schwungfedern, um den Vogel flugunfähig zu machen - ist verboten.

Welche Ausstattung ist Pflicht?

Die Verordnung verlangt eine artgerechte Einrichtung: eine Bademöglichkeit, ausreichend Naturäste zum Nagen und Klettern, geeigneten Sand sowie federnde Sitzgelegenheiten unterschiedlicher Dicke. Gleichmäßig dünne Plastikstangen genügen nicht - sie belasten die Fußballen einseitig. Welche Sitzstangen den Vogelfüßen guttun, erklären wir separat.

Für welche Arten brauche ich eine Bewilligung?

Die private Haltung großer Aras und großer Kakadus ist bewilligungspflichtig und an einen Sachkundenachweis gebunden. Das solltest du unbedingt vor dem Kauf mit deinem kantonalen Veterinäramt klären - nicht danach.

Kurz gesagt: Paarhaltung ist Pflicht, die Voliere muss echtes Fliegen erlauben, und für die großen Arten brauchst du Bewilligung plus Sachkunde. Wer das von Anfang an einplant, hält nicht nur legal, sondern artgerecht.

Häufige Fragen

Darf ich in der Schweiz einen Papagei allein halten?

Nein. Papageien gelten als soziale Vögel und müssen laut Tierschutzverordnung mindestens zu zweit gehalten werden. Ein Spiegel oder ein Plastikvogel ersetzt keinen echten Artgenossen.

Brauche ich für einen Ara oder Kakadu eine Bewilligung?

Für die private Haltung großer Aras und großer Kakadus sind in der Schweiz eine Bewilligung und ein Sachkundenachweis erforderlich. Kläre das vor der Anschaffung mit dem kantonalen Veterinäramt ab.

Wie viele Stunden Freiflug schreibt das Gesetz vor?

Eine feste tägliche Stundenzahl ist in der TSchV nicht festgelegt. Geregelt sind Mindestvolumen und ein freier Flugraum. Fachlich empfohlen werden mehrere Stunden begleiteter Freiflug täglich.